Kinos in Deutschland: Öffnung ab dem 22. März?

  

von Ralf Bergmann | 05.03.2021

Alle Kinos sind geschlossen um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu unterbinden bzw. zu verlangsamen. Laut Bund-Länder-Beschluss vom 03. März ist FRÜHESTENS ab dem 22. März mit einer Öffnung der KInos zu rechnen.

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Licht am Ende des Tunnels - wenn sich das Infektionsgeschehen stabilisiert

In dieser Woche gab es ja wieder einen Bund-Länder-Gipfel. Jetzt könnte es doch einen Lichtstreif am Horizont geben, denn es wurde eine Öffnungsperspektive in fünf Schritten veröffentlicht. Laut Plan sind die Kinos in Öffnungsschritt 4 zur Wiederaufnahme des Betriebs vorgesehen. Dabei bleibt der Blick aus das Infektionsgeschehen gerichtet. Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, verschieben sich die Termine.

Hier steht im Detail, was Kinofans und Kinobetreiber im Bezug auf die mögliche Kino-Öffnung beachten sollten bzw. zu erwarten haben:

Zunächst folgen die Öffnungsschritte 1-3:

  • Bereits seit dem 01. März dürfen Schulen, Kitas und Friseure wieder öffnen.
  • Am 08. März dürfen Buchhandlungen öffnen und körpernahe Dienstleistungen angeboten werden
  • Ebenfalls ab dem 08. März (abhängig von der aktuellen Entwicklung beim Infektionsgeschehen) dürfen Museen und Einzelhandel und Zoos etc öffnen.

Teilweise sind an der Öffnung weitere Bedingungen geknüpft (Bsp. aktueller Schnelltest und natürlich ein Hygienekonzept).

Der vierte Öffnungsschritt (frühestens 22.03)

Auf der Webseite der Bundesregierung ist nachzulesen, wie es dann weitergeht:

"Der vierte Öffnungsschritt  ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich 
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest

Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft."

Wir halten euch natürlich informiert. Bleibt gesund. Wir sehen uns im Kino!

Quelle: Bundesregierung.de